Hausordnung Wir alle, Schülerinnen und Schüler wie Lehrerinnen und Lehrer, sind dafür verantwortlich, unser Zusammenleben an der Carl-Zuckmayer-Realschule zu gestalten, miteinander rücksichtsvoll umzugehen und das Gebäude, die Einrichtung und die Anlagen schonend zu nutzen. Daher haben wir gemeinsam folgende Regeln aufgestellt: 1. Allgemeine Feststellungen Das Schulgelände der Realschule Nierstein umfasst die Bereiche Schulgebäude und Schulhöfe, Rundsporthalle, Lehrerparkplätze, Bushaltestelle und Sportplatz. Die Begriffe "Schulgelände" und "Schulhof" sind in der Hausordnung nicht austauschbar. Der Parkplatz, der Bereich um die Turnhalle und die Bushaltestelle und der Eingangsbereich zu den Pavillons gehören nicht zu den Schulhöfen.Die sicherheitstechnischen Einrichtungen im Schulgebäude (z.B. Brandschutztüren, Flurabschlusstüren, Feuermelder, Feuerlöscher, Rauchmelder usw.) dürfen von Schülern nicht betätigt oder manipuliert werden.Wer die sicherheitstechnischen Einrichtungen betätigt oder beschädigt, gefährdet alle Schülerinnen und Schüler. Als Grundsatz gilt: Wer vorsätzlich oder groß fahrlässig einen Schaden verursacht, wird zur Beseitigung des Schadens verpflichtet. Der Abfall wird in der Schule getrennt. Abfall gehört in die vorgesehenen Mülleimer. Einwegverpackungen sind in der Schule unerwünscht. 2. Gesetzliche Regelungen In Ergänzung des überall geltenden Jugendschutzgesetzes ist für alle Schülerinnen und Schüler durch die Schulordnung festgelegt, dass das Rauchen und der Genuss von Alkohol oder sonstiger Drogen auf dem Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen verboten ist. Schülerinnen und Schüler, die gegen diese Regelung verstoßen, können auf Zeit von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. Auf Grund der Aufsichtspflicht der Schule ist ein Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten und mit Zustimmung eines Lehrers möglich. Bei vorzeitig beendetem Unterricht gelten die zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten getroffenen Vereinbarungen. Vereinbarungen mit Eltern generell - für den Fall: Vorzeitiger Unterrichtsschluss.Für Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts gelten die jeweiligen Vereinbarungen. Allen schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes ohne Genehmigung verboten. Besucher melden sich im Sekretariat. 3. Verhalten außerhalb des Unterrichts Um eine Gefährdung von Personen zu vermeiden, ist das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrad, Moped, Motorrad während der Schulzeiten nicht gestattet.Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss können sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhöfen oder im Aufenthaltsraum aufhalten. Alle Fahrschüler gehen auf direktem Weg von der Bushaltsstelle bzw. vom Bahnhof auf den Schulhof oder in den Aufenthaltsraum (Versicherungsschutz). Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z.B. Regen oder Kälte) entscheidet die Aufsicht am Haupteingang, ob die Schülerinnen und Schüler in der Halle bleiben dürfen. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für die Hofpausen. In Freistunden halten sich die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in der Halle oder auf dem unteren Schulhof auf. Das Betreten von Klassen-, Fachräumen oder der Rundsporthalle ist nur in Anwesenheit oder mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet. Besondere Regelungen (z.B. Sicherheitsbestimmungen) für Fachräume oder die Turnhalle sind unbedingt zu beachten.Sportklassen warten nach der Pause an der Treppe im oberen Schulhof auf die Sportlehrer.Die Schülergarderoben sind aus hygienischen Gründen außerhalb der Unterrichtsräume aufzubewahren. Zu Beginn der beiden Hofpausen begeben sich die Schüler auf direktem Weg auf die Schulhöfe.Treppen sind keine Sitzgelegenheiten. In den Toiletten ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Toiletten sind sauber zu halten. Ballspiele sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Fußball darf auf dem Schulhof nur mit Softbällen gespielt werden. Jede Klasse hat im Schuljahr eine Woche Hofdienst. 4. Verhalten während des Unterrichts Jeder Schüler muss mit dazu beitragen, dass die für das Lernen notwendige gute Arbeitsatmosphäre vorhanden ist. Das Aufrechterhalten einer äußeren Ordnung (Ordnungsdienst, Tafeldienst, Kartendienst etc), der verantwortungsbewusste Umgang mit persönlichem und Gemeinschaftseigentum, Umgangsformen, die andere nicht verletzen usw. sind nur einige Voraussetzungen hierfür. Ordnungsdienst, Tafeldienst und Kartendienst sind in der Klasse einzuteilen. Nach Unterrichtsschluss regelt eine Checkliste die Ordnung im Klassenraum und Fachraum. Es ist den Schülern verboten, Gegenstände, die nicht Unterrichtszwecken dienen, mit in die Schule zu bringen. In der Schule verboten sind Messen, Waffen, Laserpointer, Skateboards, Inlineskater, Roller. Handys, Walkmann, Discman sind erlaubt, müssen aber im Unterricht ausgeschaltet sein bzw. sind im Unterricht verboten. 5. Gefahren / Unfälle / Katastrophen Jeder hat sich so zu verhalten, dass Gefahren für den Einzelnen und für die Allgemeinheit vermieden werden. Dies gilt auch für den Schulweg (Bus, Bahn etc.). Auf dem Schulweg gelten die gleichen Verhaltensmaßregeln wie in der Schule. Bei Unfällen ist umgehend ein Lehrer, das Sekretariat oder der Hausmeister zu verständigen. Den Brand- bzw. Katastrophenfall regelt die Brandschutzordnung. In jedem Fall ist den Anweisungen der Lehrer Folge zu leisten. 6. Unterrichtszeiten 1. Stunde 7.50 - 8.35 Uhr 2. Stunde 8.35 - 9.20 Uhr Pause 9.20 - 9.35 Uhr 3. Stunde 9.35 - 10.25 Uhr 4. Stunde 10.25 - 11.05 Uhr Pause 11.05- 11.25 Uhr 5. Stunde 11.25 - 12.10 Uhr 6. Stunde 12.10 - 12.55 Uhr Pause 12.55 - 13.15 Uhr 7. Stunde 13.15 - 14.00 Uhr Pause 14.00 - 14.10 Uhr 8. Stunde 14.10 - 14.55 Uhr 9. Stunde 15.00 - 15.45 Uhr Abweichungen von der Nachmittagsregelung (z.B. zur Verkürung der Mittagspause) können nur mit dem Einverständnis aller Betroffenen vereinbart werden. Verstöße gegen die Haus- und Hofordnung werden gemäß dem Maßnahmekatalog der Schulordnung bzw. der Schulregeln geahndet. |